Oktober 4th, 2009
Sind sie glücklicher Besitzer eines neuen Autos? Gratulation! Um sich Anzumelden oder Umzumelden brauchen sie folgende Papiere bei der Zulassungsstelle:
1. Personalausweis, natürlich gültig und mit der richtigen Adresse oder als nichtdeutscher den Reisepass sowie eine Einwohnermeldebestätigung mit Anschrift
2. Einen gültige Bescheinigung der Auto-Haftpflichtverischerung, die Deckungskarte
3. Fahrzeugbrief
bei der Anmeldung eines Gebrauchtwagens braucht man noch:
4. Fahrzeugschein oder die Bestätigung der Abmeldung des Fahrzeugs
5. TÜV- und AU-Unterlagen
6. das frühere Autokennzeichen
Vorsicht: Wenn Sie vorhaben nicht ihr Auto sondern eines anderen anzumelden, beispielsweise ihres Ehepartners, dann ist eine Unterschrift mit einer Vollmachtserklärung der Person und der entsprechende Personalausweis notwendig.
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September 21st, 2009
Alle Versicherungen von allen motorbetriebenen Fahrzeugen im öffentlichen Verkehr jeglicher Art fallen unter das Versicherungsrecht für Autoversicherungen. Differenziert wird dabei zwischen verpflichtenden Versicherungen und freiwillgen Versicherungen.
Die Haftpflichtversicherung für Autos fällt nach dem Versicherungsrecht in die Kategorie der versicherungspflichtigen Versicherungen. Jedes in Deutschland angemeldete Fahrzeug muss demnach haftpflichtversichert sein um legal auf öffentlichen Straßen fahren zu dürfen.
Das Versicherungsrecht gibt im Fall der Haftpflichtversicherung vor, welcher Schadensfall im Straßenverkehr wie geahndet wird, also wer Strafe zahlen muss und aus welchen Gründen. Besonders ist dabei beispielsweise, dass auch der Halter des Unfallautos und nicht nur der Verursacher des Schadens durch eine sogenannte Regresspflicht zur Verantwortung gezogen werden kann. Die Kosten werden durch das Versicherungsrecht folgendermaßen unterschieden:
-Vermögensschäden
-Sachschäden am Auto oder sonstigen Gegenständen
-Personenschäden und Regenerationskosten
-sonstige Schäden, wie etwa Schmerzensgeld
Aus allen Schäden, die entstanden sind summiert sich nach dem Versicherungsrecht dann die sogenannte Deckungssumme.
Zur Kündigung der Auto-Versicherung können laut Versicherungsrecht folgende Umstände führen:
-ordentliche Kündigung
-außerordentliche Kündigung
-Autoverkauf, Stillegung
-Vertrangsänderungen
Andere Versicherungsarten im Bereich Autoversicherung sind laut Versicherungsrecht freiwillig. Darunter gibt es:
-Teil- oder Vollkaskoversicherung
-Schutzbrief
-Verkehrsrechtsschutzversicherung
-Insassenversicherung
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September 21st, 2009
Manche Fahrzeuge werden nur saisonal genutzt und nicht das ganze Jahr über. Bei diesen Fahrzeugtypen kann sich ein Saisonkennzeichen lohnen. Unter diese Kategorie fallen meist Cabriolets, Bikes aber auch beispielsweise Schneeräumfahrzeuge.
Seit 1977 kann man sich für diese Fahrzeuge das Saisonkennzeichen für einen festgelegten Zeitraum bestellen. Nur zu dieser Zeit darf das Auto auf öffentlichen Straßen genutzt werden, allerdings auch nur dann Steuern und Versicherung bezahlt werden. Falls das Fahrzeug außerhalb des Zeitrahmens genutzt wird oder gar nur parkt wird das mit einer Strafe geahndet. Der Zeitraum für eine Saisonkennzeichen variiert zwischen 2 und 11 Monaten. Es ist heutzutage als Eurokennzeichen erhältlich, wo der Nutzungszeitraum am rechten Rand abgebildet steht.
Das Fahrzeug wird automatisch jedes Jahr wieder angemeldet bzw. abgemeldet, nachdem das Kennzeichen einmal beantragt wurde. Falls der Fahrer vorhat den Zeitrahmen zu ändern muss er sich ein neues Saisonkennzeichen holen, wo die neue Nutzungsphase abgebildet ist.
Viele Verischerungsunternehmen locken den Kunden mit einem Kurztarif, allerdings sollte der Fahrer eines Wagens mit Saisonkennzeichen sich beim Abschluss genau informieren, da oft die monatlichen Beiträge höher sind als bei einem Jahresabschluss. Normalerweise sollten sich die Versicherungskosten auf die rein genutzten Monate beziehen. Zusätzlich werden noch geringe Kosten erhoben für den Zeitraum, an dem es nicht genutzt wird um eventuelle Diebstähle oder einen Brand zu versichern. So wie bei normalen Autoversicherungen sollte auch der Schadenfreiheitsrabatt für unfallfreie Jahre gelten, sowie zusätzliche Vergünstigungen bei seltenem Fahrzeuggebrauch.
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September 20th, 2009
Je nach Unfall- oder Diebstahlrisiko ändert sich die zu zahlende Versicherungsprämie. Ein Faktor, der dabei gewertet wird ist der Wohnsitz des Versicherten, da dieser in einigen Fällen einen erheblichen Einfluss auf das Risko in beiden Bereichen hat. Das tatsächliche Risiko für eine Region wird anhand von Schadens- und Diebstahlstatistiken ermittelt. Hohe Versicherungsprämien müssen generell eher die zahlen, die in einem Ballungsgebiet mit hohem Verkehrsaufkomen wohnen. Bewohner ländlicherer Gebiete mit niedrigerem Verkehrsaufkommen kommen günstiger davon.
Neben der Regionalklasse hängt die zu zahlende Versicherungsprämie noch von der Typklasse ab, also welches Fahrzeugmodell der Fahrer versichern will und außerdem von der persönlichen Schadensstatistik (Schadenfreiheitsklasse) des Versicherten.
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September 20th, 2009
Je nach Risiko eines Unfalls oder Diebstahls richtet sich auch die zu zahlenden Versicherungsgebühren. Einerseits ist die Lage des Wohnsitzes von Bedeutung (Regionalklasse), aber sie sind auch von Automodell zu Automodell verschieden. Ermittelt wird die Typklasse durch Unfall- bzw. Diebstahlstatistiken wie dies auch bei Regionalklassen geschieht. Zu teuren Typen gehören unter anderem alte Automodelle, da diese oft von zahlungsschwachen Jungfahrern gefahren werden, aber auch Autos, die meist oft gebraucht werden (TDI) oder Geländemodelle haben eine hohe Schadensstatistik.
Neben Regionalklasse und Typklasse wirkt sich auch die persönliche Schadensstatistik auf die zu zahlende Versicherungsprämie aus (Schadenfreitheitsklasse).
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September 7th, 2009
Viele Faktoren spielen bei der Höhe des Versicherungsbeitrag eine Rolle. Bei einem Versicherungswechsel kann man sich einige Rabatte sichern.
Die Anzahl an Jahren, die ohne Verkehrsunfall gefahren wurden verbessern die Schadenfreiheitsklasse und senkt die zu bezahlenden Beiträge. Außerdem berechnen Versicherungsunternehmen oft mit anderen, sogenannten weichen Merkmalen weitere Rabatte. Inbegriffen sind dabei oft:
-die Anzahl an Kilometern, die gefahren werden
-die Nutzung des Autos (Familienauto, alleiniger Autofahrer)
-die Parkmöglichkeit (Garage oder nicht)
-die Berufsgruppenzugehörigkeit (z.B. Beamter)
-die Nutzung eines Zweitwagens oder die Versicherung der Wohnung bei der selben Versicherungsgesellschaft
-die Fahrartundweise des Versicherten
In Acht sollte man sich vor unwahren Angaben nehmen. Falls man beispielsweise absichtlich eine zu niedrige Kilometeranzahl pro Jahr oder eine Parkmöglichkeit falsch angebit und die Versicherung dem Schwindel auf die Spur kommt kann das zu Nachzahlungen und erhöhten, oft auch doppelten Beitragszahlungen führen. Ein Versicherungswechsel kann so schnell sehr unlukrativ ausfallen.
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September 7th, 2009
Die Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) ist sehr bedeutend bei der Höhe des zu erbringenden Versicherungsbeitrag bei der Autohaftpflichtversicherung und bei der Vollkaskoversicherung. Wenn der Versicherte seit mehreren Jahren unfallfrei Auto gefahren ist, so bekommt er einen höheren Schadenfreiheitsrabatt und zahlt weniger Beiträge. Anders allerdings, wenn ein Fahrer häufig in einen Unfall verwickelt wahr, so steigen seine Versicherungsbeiträge.
Um zu erfahren, in welche Schadenfreiheitsklasse sie eingeordnet sind sehen sie auf der Rechnung der Versicherung. Den höchste Beitrag zahlen Fahranfänger, die einen Prämiensatz zwischen 230 – 240 Prozent bezahlen. Man spricht von der Schadenfreiheitklasse 0. 3 Jahre nach Ablage der Führerscheinprüfung wird der Versicherte in die SF-Klasse ½ eingegliedert.
In einigen Fällen kann der Schadenfreiheitrabatt auch auf andere Familienmitglieder übertragen werden, zum Beispiel vom Vater auf die Tochter. Das ist aber mit verschiedenen Bedingungen verbunden, so setzt die Versicherung voraus, dass die Tochter das Auto schon öfter gebraucht hat. Außerdem ist es nicht möglich einen höheren Schadenfreitsrabatt zu bekommen als möglich wäre. Beispielsweise können nur bis zu sieben Jahre schadenfrei angerechnet werden, wenn man vor sieben Jahren die Fahrerlaubnis erhalten hat.
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September 7th, 2009
Mit der Deckungssumme ist die höchste zu erbringende Summe, die eine Versicherung im Fall einer Selbstverschuldung des Versicherten gezahlt werden muss.
Es gibt kleine Unterschiede zwischen den Tarifen, die Versicherungsunternehmen im Vertrag einer Autohaftpflichtversicherung festlegen. Oft kann die Höhe der Deckungssumme je nach Wunsch des Versicherten festgelegt werden, allerdings ist der zu zahlende Versicherungsbeitrag bei höheren Deckungssummen erhöht.
Eine niedrigeren Beitrag zu zahlen ist allerdings nicht ratsam, da bei einem Unfall schließlich der Versicherte sonst eine sehr hohe Selbstbeteiligung an den Kosten mitträgt. Die so zu bezahlenden Summen sind dann möglicherweise zu hoch, als dass der Versichte privat dafür aufkommen könnte.
Ratsam ist es eine Deckungssumme von mindestens 50 Mio. € oder einen noch höheren Betrag zu wählen. Zwar ist der Versicherungsbeitrag merkbar, dennoch kann der Versicherte in jedem, auch schwerwiegenderem Verkehrsunglück, sich auf seine Haftpflichtversicherung verlassen.
Fazit: Ein Auto zu besitzen ist mit jeder Menge Unkosten verbunden, dennoch sollte man keinesfalls an der falschen Stelle sparen und zwar nicht bei der Höhe der Deckungssumme.
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September 7th, 2009
Um sich vor Personenschäden, welche durch einen Verkehrsunfall geschehen können abzusichern ist eine Insassenversicherun von Nöten.
Es gibt die Auswahlmöglichkeit von zwei verschiedenen Varianten der Insassenversicherung:
-Das Platzsystem
-Das Pauschalsystem
Im Platzsystem sind nur spezielle Plätze im Auto versichert. Der Versicherte kann sich entscheiden, welche Sitze im Auto versicht sein sollen und welche nicht. So kann man zum Beispiel nur Fahrer- und Beifahrerplatz versichern lassen.
Im Pauschalsystem sind generell alle Plätze des Autos versichert. Wichtig ist dabei auch die Anzahl an Sitzplätzen, welche in Auto vorhanden sind.
Viele Unternehmen bieten die Insassenversicherung an. Sie ist freiwillig und wird nicht gesetzlich verlangt sondern als Zusatzversicherung angeboten.
Bei schweren Fällen wie einem Todesfall oder chronischer Bewegungseinschränkung sind Zahlungen bis zu 50 Tausend Euro fällig. Die Insassenversicherung kommt für alle Kosten auf, wenn ein solch schwerwiegender Fall auftritt.
Je nach Grad der Behinderung werden höhere Geldsummen bezahlt. Ein abgetrennter Arm oder Bein beteutet beispielsweise ein Invalidität von etwa 60 – 70 %. Die Zahlen werden daran gemessen, in wie fern das Opfer noch die Möglichkeit hat selbstständig für den eigenen Unterhalt aufzukommen.
Eine Überschneidung mit der Haftpflichtversicherung ist der Normalfall. Ebenso trägt auch die Krankenversicherung einen Teil der Unkosten für Operationen oder Behandlungen.
Für den Fall, dass eine Person geschädigt wird wird eine Inkenntnisnahme des Versicherungsunternehmens unverzüglich nach dem Unglück verlangt. Sie muss spätestens 48 Stunden nach einem Schadensfall über das Geschehen informiert sein. Die Auszahlungssumme orientiert sich an der Versicherungssumme, die vereinbart worden ist.
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